Häufige Fragen zur Vermessung

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FAQ – häufige Fragen zur Vermessung

Häufige Fragen zur Vermessung

In dieser Rubrik beantworten wir einige Fragen aus dem Bereich des Vermessungswesens. Ihre Frage ist nicht dabei? Kein Problem, schreiben Sie uns einfach eine Nachricht oder rufen Sie uns an!

Welche Arten von Vermessungen gibt es?

Man unterscheidet zahlreiche Arten von Vermessungen. Zwei große Bereiche sind zum Beispiel die Katastervermessungen und die Ingenieurvermessung.

Die Katastervermessung dient der Ermittlung oder dem Nachweis rechtmäßiger Grenzen und der Feststellung der Bebauung von Grundstücken.

Die Ingenieurvermessung hingegen umfasst sämtliche Messungen, die für die Errichtung komplexer Bauwerke wie Gebäude, Straßen, Tunnel und Brücken erforderlich sind. Es werden unter anderem Maße ermittelt, Bauachsen und Bauhöhen abgesteckt sowie Kontrollmessungen während der Bauarbeiten durchgeführt.

Das Vermessungsbüro Wiedner berät Sie gerne über die unterschiedlichen Teilgebiete der Vermessung. Wir bieten die gesamte Bandbreite der Katastervermessung, Entwurfsvermessung, Bauvermessung, Bestandsdokumentation und Schlussvermessungen.

Wer darf Vermessungen durchführen? Darf ich mein eigenes Grundstück vermessen?

Vermessungen – auch die des eigenen Grundstücks – dürfen grundsätzlich nicht von Privatpersonen durchgeführt werden, sondern sind stets in Expertenhand zu legen. Im Freistaat Sachsen sind ausschließlich öffentlich bestellte Vermessungsingenieure hinzuzuziehen, die über die notwendige technische Ausrüstung und die fachliche Expertise verfügen, um sichere Ergebnisse zu garantieren.

Welche Kosten entstehen für eine Vermessung?

Die Preise und Kosten für eine Vermessung sind unterschiedlich hoch, je nachdem um welche Art von Vermessung es sich handelt.

Allgemein lässt sich jedoch sagen, dass es für die Katastervermessung je nach Bundesland festgelegte Gebühren und Auslagen gibt. In Sachsen es das Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz (SächsVermKatG).

Nutzen Sie deshalb das Angebot eines Beratungsgesprächs. Darin geben wir Ihnen detaillierte Auskünfte und fertigen eine Schätzung der auf Sie zukommenden Kosten an.

Wie kann ich eine Vermessung beantragen?

Vermessungen sind stets schriftlich zu beantragen. Hier finden Sie die entsprechenden Antragsformulare für sämtliche unserer Leistungen. Selbstverständlich beraten wir Sie gern im Voraus über die notwendigen vorzulegenden Unterlagen, den Ablauf, die anfallenden Kosten etc. Sie können uns ganz einfach über das Kontaktformular, per E-Mail oder auch telefonisch erreichen. Gern sind wir Ihnen auch beim Ausfüllen des Antrags behilflich.

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