Kosten & Preise für Vermessungen
Preise für Vermesser in Sachsen
Jetzt anrufen!
Vermessungskosten für Sachsen, Pirna, Dresden
Vermessung und Kosten für Sachsen, Pirna und Dresden berechnet für Sie ihr Vermessungsbüro Uwe Wiedner
Vermessungskosten sind von diversen Faktoren des einzumessenen Gebäudes, Grundstücks oder Landstücks abhängig. Was wird Ihre Vermessung genau kosten? Die Preise für Vermessung in Sachsen, Pirna und Dresden können wir Ihnen gerne bei einer Besichtigung und oder bei einem persönlichem Gespräch erörtern.
Was kostet eine Vermessung?
Ihre Vermessung in Sachsen, Pirna und Dresden übernimmt das Vermessungsbüro Uwe Wiedner für Sie. Natürlich sind wir auch Ihr Fachbüro für Vermessung in Chemnitz und Vermessungen in Bautzen. Katastervermessungen und Ingenieurvermessungen in Sachsen berechnen wir gerne für unsere Auftraggeber und können nach eingehender Betrachtung Ihrer Unterlagen und Zuarbeiten Preise und Kosten nennen. Unser breites Team unterstützt Auftraggeber aus ganz Sachsen bei der Einmessung von Gebäuden, Grundstücken und dem benötigten Aufmaß. Uwe Wiedner ist als öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Ihr Vermesser Sachsen und befugter Ansprechpartner für die auf Grund der Vermessungsgesetze und der Berufsordnungen der Länder Katastervermessung. Hier mehr erfahren zur Vermessung Dresden!
Jetzt anrufen!
Vermessungskosten für Gebäude und Grundstück
Die Vermessungskosten für Ihr Haus oder Grundstück können wir nach eingehender Betrachtung der Gegebenheiten anbieten.
Die Gebühren erheben sich nach § 24 des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz (SächsVermKatG) vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138, 148), das zuletzt durch Artikel 15 der Verordnung vom 12. April 2021 (SächsGVBl. S. 517) geändert worden ist, in Verbindung mit den §§ 1, 2, 3, 4 und 9 des Sächsischen Verwaltungskostengesetzes (SächsVwKG) vom 5. April 2019 (SächsGVBl. S. 245) und werden gemäß der Sächsischen Vermessungskostenverordnung (SächsVermKoVO) vom 29. Juni 2019 (SächsGVBl. S. 551), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 25. Januar 2023 (SächsGVBl. S. 37) geändert worden ist, berechnet.
Vermessungskosten für Bauen und Planen
Die Vermessungskosten für Ihren (amtlichen) Lage- und Höhenplan, Grob- oder Feinabsteckung, Höhenfestpunkte, Einmessung oder andere Ingenieurvermessung können wir nach eingehender Anfrage und Betrachtung der Projektunterlagen anbieten.
Die Kosten für nichthoheitliche Vermessungsleistungen lehnen an die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) an und werden für Ihr Angebot individuell ermittelt.